Allgemein

Stuttgart 21 – verantwortungsloser Abriss des Südflügels

14. Januar 2012  Allgemein

Sabine Leidig (MdB, DIE LINKE)


„Es geht offensichtlich um eine pure Machtdemonstration“, so Sabine Leidig anlässlich des begonnenen Abrisses des Südflügels des Kopfbahnhofs in Stuttgart, der entgegen des Baustopps für das Grundwassermanagement, geschützt von einer Vielzahl von Politzisten, eingeleitet worden ist. Die verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Der Abriss erfolgt gegen geltendes Recht. So liegt bei realistischer Bewertung durch WikiReal.org die Kapazität von S21 deutlich unter der des heutigen Kopfbahnhofes. Ein derart weitgehender Rückbau der Infrastruktur ist jedoch nach § 11 AEG (Allgemeines Eisenbahn-Gesetz) zu genehmigen. Das ist nicht erfolgt.

Am 15. Dezember 2011 antwortete die Bundesregierung auf unsere entsprechende schriftliche Frage, man könne ja „zeitnah zur Außerbetriebnahme des Kopfbahnhofs“ prüfen, ob ein Verfahren nach §11 AEG erforderlich sei. Mit dem trickreichen Argument, der gegenwärtige Kopfbahnhof bleibe ja bis 2020, bis zur Fertigerstellung von S21, erhalten, wird das brisante Thema § 11 AEG scheinbar ausgeklammert. Es ist aber völlig unverantwortlich, zuerst 4,5 und mehr Milliarden Euro für den Bau von S21 auszugeben, um danach zu prüfen, ob der Tiefbahnhof gegenüber dem Kopfbahnhof einen Kapazitätsrückbau darstellt.“

Deshalb hat DIE LINKE am 11. Januar eine Kleine Anfrage zum Themenkomplex Rückbau und § 11 AEG eingereicht.

Finanztransaktionssteuer kurzfristig einführen

06. Januar 2012  Allgemein

Axel Troost

Gerd Altmann/dezignus.com  / pixelio.de

Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de

„Eine schnelle Einführung der Steuer ist möglich und überfällig“, so Axel Troost, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die Ankündigung eines Sprechers des französischen Präsidenten, eine Finanztransaktionssteuer noch im Frühjahr im nationalen Alleingang einführen zu wollen. „Die Erklärung lässt darauf schließen, dass Deutschland das bisher gemeinsame Projekt offenbar nicht mit der gleichen Konsequenz verfolgt wie Frankreich. Durch das Beharren der FDP auf einer EU-weiten Einführung ist die Bundesregierung blockiert, was in Wahrheit ein Vorwand zur Totalverhinderung ist.“ Troost weiter:

„Seit Jahrzehnten erhebt Großbritannien in Form der ‚Stamp Duty‘ mit einem jährlichen Aufkommen von drei bis vier Milliarden Pfund eine Steuer auf bestimmte Finanztransaktionen. Nichts hindert die Bundesregierung daran, diese Steuer zu kopieren und auf weitere Finanztransaktionen zu übertragen.

Nach einer im Auftrag von Unitaid von der französischen Finanzberatungsgesellschaft 99Partners erstellten Studie, die dem Finanzausschuss auf Einladung der LINKEN im November 2011 vorgestellt wurde, könnte eine solche im nationalen Alleingang machbare Steuer Frankreich jährliche Einnahmen von 12,5 Milliarden Euro verschaffen, Deutschland 16 Milliarden Euro. Die Fraktion DIE LINKE hat in einem gemeinsamen Antrag mit der französischen ‚Front de Gauche‘ daher am 1. Dezember 2011 zeitgleich sowohl im Bundestag als auch in der französischen Nationalversammlung eine deutsch-französische Einführung der Finanztransaktionssteuer für Anfang 2012 gefordert.“

Chefsessel statt Vorzimmer – ohne eine verbindliche Quote geht es nicht

06. Januar 2012  Allgemein

Yvonne Ploetz

„Mit ihrem erneuten Vorstoß für eine gesetzliche Frauenquote in den Aufsichtsräten und Vorständen deutscher Unternehmen zeigt Arbeitsministerin Ursula von der Leyen Frauenministerin Kristina Schröder und ihrer ‚Flexiqoute‘ erneut die rote Karte – und das mit gutem Recht“, erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Yvonne Ploetz. „Wer ernsthaft daran interessiert ist, dass künftig mehr Frauen in Chefsesseln sitzen, kommt an einer verbindlichen und mit Sanktionen bewehrten Quote nicht vorbei. Alles andere ist Augenwischerei.“ Ploetz weiter:

asrawolf  / pixelio.de

asrawolf / pixelio.de

„Seit zehn Jahren bremsen Konzerne in Deutschland mit Rückendeckung der jeweiligen Bundesregierung die Frauenquote aus. Dabei ist sie hierzulande so nötig wie in kaum einem anderen europäischen Land. Weniger als ein Prozent der Vorstände der 100  größten deutschen Unternehmen sind weiblich sind. Frauen besetzen nur zehn Prozent der Posten in Aufsichtsratsgremien. Und ohne die Arbeitnehmervertreterinnen wäre Deutschland im europäischen Vergleich gemeinsam mit Spanien und Italien absolutes Schlusslicht.

Die Wirksamkeit einer Quote muss durch verbindliche Regeln wie Fristen und empfindliche Sanktionen sichergestellt werden. Beispielsweise könnten Eintragungen ins Handelsregister an eine geschlechtergerechte Besetzung der Führungspositionen gekoppelt sein. Bei Verstößen sollten den Unternehmen empfindliche Geldbußen drohen.

Eine Quotierung der Führungspositionen allein reicht allerdings nicht aus. Denn Frauen sind nicht nur in geringerer Zahl auf allen Hierarchieebenen vertreten, sie erhalten, wenn sie es in die entsprechenden Positionen geschafft haben, auch einen geringeren Verdienst und weniger Sondervergütungen als ihre männlichen Kollegen. Nötig ist deshalb die Hinwendung zu einer Gleichstellungspolitik, die Frauen sowohl in den Chefetagen als auch in den Erdgeschossen zu ihren Rechten verhilft.“