16.03.2011, Wolfgang Neskovic
âDas âMerkel-Moratoriumâ ist ein vereinbarter Gesetzesbruch. Die entsprechende Vereinbarung der Bundesregierung mit den MinisterprĂ€sidenten der LĂ€nder ist allein der politischen OpportunitĂ€t mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen geschuldet. Politische OpportunitĂ€t ist und darf jedoch keine rechtliche Kategorie seinâ, sagt Wolfgang NeĆĄkoviÄ anlĂ€sslich des von der Bundesregierung verkĂŒndeten dreimonatigen âMoratoriumsâ. Der Justiziar der Fraktion DIE LINKE und Bundesrichter a.D. fĂ€hrt fort:
âWenn die Regierung ihre politische Meinung Ă€ndert, dann muss sie die Gesetzeslage Ă€ndern und nicht vorhandene Gesetzesvorschriften im Wege des Rechtsbruches uminterpretieren. Die Vorschrift des § 19 Abs.3 des Atomgesetzes ist erkennbar auf ganz konkrete Gefahrenlagen ausgerichtet, nicht jedoch auf die Neubewertung allgemein bekannter, abstrakter Risikolagen.
Mit ihrem Verhalten betreibt die Regierung nicht nur Rechtsbruch, sondern setzt sich zugleich zu ihrem frĂŒheren Verhalten in Widerspruch. Durch ihre Neubewertung gesteht sie nunmehr ein, dass der Betrieb der alten Kernkraftwerke auch vor dem ReaktorunglĂŒck in Japan schon gesetzeswidrig war und die LĂ€nder es pflichtwidrig unterlassen haben, die Kraftwerke abzuschalten. Denn an den Sicherheitsvorkehrungen in deutschen Atomkraftwerken hat sich seit dem Unfall in Japan ĂŒberhaupt nichts verĂ€ndert.
Wenn die Betreiber zunĂ€chst darauf verzichten, sich gegen die Stilllegung rechtlich zu wehren, dann werden sie die Rechnung der Bundesregierung hierfĂŒr spĂ€testens nach Beendigung der Wahlkampfzeiten prĂ€sentieren.â


