Urteil mit Signalwirkung für alle deutschen Großflughäfen

04. April 2012  Allgemein

Herbert Behrens, Sabine Leidig

Klaus Serek  / pixelio.de

Klaus Serek / pixelio.de

„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein großer Erfolg für die Bürgerbewegung gegen den Fluglärmterror und es hat Signalwirkung für alle deutschen Großflughäfen. Ich erwarte von den Bundesländern, dass sie den Leipziger Richterspruch bei künftigen Entscheidungen über Nachtflüge voll und ganz berücksichtigen“, begrüßt der Luftverkehrsexperte der Fraktion DIE LINKE, Herbert Behrens, das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen.

Behrens weiter: „Das Urteil stärkt die Interessen der Anwohner des Flughafens, die ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr fordern. Fluglärm hat massive Auswirkungen auf die Gesundheit und die Lebensqualität insbesondere der Anwohner. Das Wohl der Menschen muss über den wirtschaftlichen Interessen der Luftverkehrswirtschaft stehen. DIE LINKE fordert den Bund als Anteilseigner der deutschen Großflughäfen auf, geeignete Initiativen zum besseren Schutz von Flughafenanwohnern zu ergreifen.“

Sabine Leidig, verkehrspolitische Sprecherin und hessische Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, sieht das Urteil mit gemischten Gefühlen: „Die Bestätigung der Nachtflugregelung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das Ziel muss allerdings ein vollständiges Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr sein. Ich werde deshalb die angekündigten Proteste gegen Fluglärm in Frankfurt und an anderen deutschen Flughäfen weiter unterstützen.“